Der Gemeindekirchenrat (GKR)

Stand 31.12.2023

Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das Leitungsgremium einer evangelischen Kirchengemeinde. Er besteht zum einen aus den so genannten "Gemeindeältesten", die als Gemeindeglieder von den Gemeindemitgliedern gewählt werden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Zur Zeit setzt sich der GKR aus sechs Ältesten und zwei Ersatzältesten zusammen.Seit 2013 finden die Wahlen alle sechs Jahre statt und der gesamt GKR wird neu gewählt. Vorher (bis 2010) wurde in einem dreijährigen Zyklus jeweils die Hälfte der GKR-Mitglieder gewählt. 2019 findet die nächste Wahl statt, bei der alle Gemeindevertreter neu gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle zum Abendmahl zugelassenen Mitglieder der Kirchengemeinde, die mindestens 14 Jahre alt sind. Gewählt werden können nur Mitglieder der Kirchengemeinde, die mindestens 18 Jahre alt, zum Abendmahl zugelassen und bereit sind, am Leben der Gemeinde teilzunehmen. Für die Gemeindekirchenratswahlen bis zum 31. Dezember 2022 sind davon abweichend Jugendliche nach Vollendung des 16. Lebensjahres und Zulassung zum Abendmahl befähigt zum Ältestenamt. Dem Gemeindekirchenrat kann bei bis zu sechs zu wählenden Ältesten ein Mitglied im Alter von 16 bis 18 Jahren angehören.

Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat. Im Gemeindekirchenrat werden alle Beschlüsse gefasst, die mit der Geschäftsführung der Gemeinde zusammenhängen. Er nimmt die Arbeitgeberfunktion gegenüber den kirchlichen Mitarbeitern der Gemeinde wahr. Auch ist er für die schriftgemäße Verkündigung im Gottesdienst verantwortlich. Weitere Aufgaben sind u.a. das regelmäßige Zusammenkommen der Gemeinde zu fördern, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere die Durchführung der christlichen Unterweisung, zu gewährleisten, Mitglieder der Kirchengemeinde für ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen, zuzurüsten und zu beauftragen und seiner Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitenden zu genügen und darauf bedacht zu sein, dass sie Seelsorge erfahren.

Die Arbeit des Saarmunder Gemeindekirchenrats ist in verschiedene Aufgabenbereiche unterteilt, die von jeweils 1-2 Ältesten betreut werden. Dazu gehören:

  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Ansprechpartner für die Orte Philippsthal, Tremsdorf und Fahlhorst
  • Bauausschuss
  • Finanzausschuss und Rechnungsprüfung
  • Umweltausschuss
  • KITA-Ausschuss
  • Geschäftsführung.

Die Sitzungen finden in der Regel einmal im Monat statt.

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